Amtlich vereidigt?

Falls Sie Urkunden haben, die ins Englische übersetzt werden müssen für eine Behörde im Ausland, muß ich abwinken. (Stichwort Bewerbungsschreiben für das Studium im Ausland.) Nicht jede Universität in Amerika oder England besteht darauf, die meisten aber schon. Ich bin nicht amtlich vereidigt, also nicht stempelberechtigt. Wenn Sie zu mir kommen mit Unterlagen, bitte vergewißen Sie sich zuerst, daß Ihr Text nicht amtlich beglaubigt werden muß. Fazit: wenn Sie einen Stempel auf Ihren übersetzten Unterlagen brauchen als Echtheitsbeweis, müssen Sie anderweitig suchen.

Daß ich nicht stempelberechtigt bin, hat einen Grund. Mein Schwerpunkt liegt anderswo, nämlich bei anspruchsvollen Übersetzungen/Korrekturarbeiten hauptsächlich in den Geistes- und Sozialwissenschaften. (Für Näheres zum Schwerpunkt klicken Sie bitte auf
Home.) Das Übersetzen von Urkunden will ich im Großen und Ganzen andern überlassen, aber in nicht stempelpflichtigen Ausnahmefällen stehe ich zur Verfügung.

 

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